München/ Umkirch. Wie schon im vergangenen Jahr berichtet, strebte das Flechthandwerk einen Platz im Verzeichnis des immateriellen UNESCO-Kulturerbes an. Dies gelang zunächst für die bayrische Landesliste – ein erster Schritt. Kürzlich wurde nun das Traditionshandwerk auch in das bundesweite Kulturerbe-Verzeichnis aufgenommen.
Rainer Lampertsdörfer und Birgit Grewen-Bongartz waren bei der Überreichung der Urkunde für die Länderliste in München dabei.
Anerkennung
Rainer Lampertsdörfer, der die Außenstelle für Menschen mit körperlicher Behinderung des Werkstättenverbundes Freiburg in Umkirch leitet, wirkte im Vorbereitungsteam für die Antragstellung mit. Dort ließ er Impulse des Flechthandwerks einfließen, das in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung ausgeübt wird. Durch die Annahme des Antrags erfährt dieses Handwerk eine gesellschaftliche Wertschätzung. Das trägt sehr dazu bei, die tägliche Arbeit und Leistung der Werkstättenbeschäftigten angemessen zu würdigen. Die überraschend schnelle Genehmigung des Antrags stellt für das deutsche Flechthandwerk einen immens wichtigen Erfolg dar. Dieser Erfolg bringt neben internationaler Anerkennung auch große Entwicklungschancen mit sich.
Lebendiges, kreatives Handwerk
Aus Bonn, dem Sitz der UNESCO – Kommission, wurde der Vorschlag als „lebendige, weltweit verbreitete Handwerkstechnik mit innovativen und kreativen Aspekten“ gewürdigt. Weiterhin ließ das Expertenkomitee verlauten, dass „die vielseitigen Anwendungen des Handwerks sowohl im professionell-institutionalisierten als auch künstlerisch-kreativen Kreisen bemerkenswert“ sei. Vereine, Museen, Workshops und Berufsfachschulen leisten einen Beitrag zur generationenübergreifenden Vermittlung. Dadurch und durch Erhaltungsmaßnahmen des Flechthandwerks entsteht eine auf Nachhaltigkeit ausgelegte, zukunftsweisende Ausrichtung.
Was ist „ Immaterielles UNESCO Weltkulturerbe“?
„UNESCO“ bedeutet auf Deutsch „Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur“. Die UNESCO verwaltet das „Welterbe der Menschheit“. Das umfasst das Weltkultur- und das Weltnaturerbe. Die Menschen sind dazu verpflichtet, das mit diesem Titel Ausgezeichnete zu erhalten. Zum Welterbe gehört seit 2006 auch das „immaterielle Kulturerbe“. Das ist das traditionelle menschliche Wissen und Können auf der Welt. „Immateriell“ heißt hier „nichtstofflich“, unkörperlich. Die Listen des immateriellen Kulturerbes zeigen, wie vielfältig die kulturellen Ausdrucksformen aus der ganzen Welt sind. Zu diesen Ausdrucksformen gehören etwa Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen wie auch Bräuche, Feste und – wie beim Flechthandwerk – Handwerkskünste.